Kosten
Kontaktieren Sie uns bitte und schildern Sie uns am Besten per E-Mail zunächst unverbindlich Ihr Rechtsproblem, damit wir uns ein erstes Bild machen und die voraussichtlich entstehenden Kosten abschätzen können.
Die Kosten einer anwaltlichen Beratung sind frei verhandelbar.Für eine Erstberatung in meiner Kanzlei berechnen wir in der Regel 50 €.Für Verbraucher darf nach den gesetzlichen Vorschriften eine Erstberatung nicht mehr als 226,10 € (190 € zzgl. MwSt.) und eine Beratung nicht mehr als 297,50 € (250 € zzgl. MwSt.) kosten. Die Vergütung der Rechtsanwälte ist für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und im Zivilrecht in der Regel abhängig vom Streitwert.
Wir arbeiten zudem vertrauensvoll mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und übernehmen im Rahmen der Mandatsbeziehung für unsere Mandanten sämtliche Telefonate und Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung. Es ist für Sie daher auch nicht nötig, Ihre Rechtsschutzversicherung vorab zu kontaktieren.
In vielen Fällen bietet sich auch die Vereinbarung eines Stundensatzes oder eines Pauschalhonorars an. Es besteht zudem die Möglichkeit, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren. Auch darüber informieren wir Sie gerne. Für den Fall, dass Rechtssuchende unter bestimmten Einkommensgrenzen liegen, etwa bei Empfängern von Arbeitslosengeld II, weisen wir auf die Möglichkeit hin, außergerichtlich Beratungshilfe und gerichtlich Prozesskostenhilfe (PKH) in Anspruch zu nehmen. Für die Beratungshilfe benötigen Sie lediglich einen sog. Beratungshilfeberechtigungsschein, den Sie kostenlos bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht Ihres Wohnsitzes erhalten. Damit haben Sie Anspruch auf eine Beratung sowie im Zivilrecht zusätzlich auf die außergerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt gegen eine Kostenbeteiligung von 15 € .Nähere Informationen zu Anwaltshonoraren sowie zu Beratungs- und Prozesskostenhilfe, insbesondere zu den dafür derzeit gültigen Freibeträgen finden sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz. Dort können Sie auch einen Vordruck für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse für die Prozesskostenhilfe herunterladen.
Service
Hier stellen wir eine auf uns lautende allgemeine Vollmacht zum Download bereit.
Sie können die ausdrucken, unterschreiben und uns per Fax, eingescannt per Mail oder per Post übersenden.